BGH: Versicherung darf Reparaturkosten im Gutachten bei fiktiver Abrechnung des Schadens nicht kürzen.

"Geschädigte dürfen bei fiktiver Abrechnung des Schadens auf Gutachtenbasis von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auch dann die im Gutachten angesetzten Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeträge verlangen, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert wird. Dies entscheid jetzt der für das Versicherungsrecht zuständige sechste Senats des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 19.02.2013VI ZR 69/12). Im entschiedenen Fall war die Haftung [...]