EXIF JPEGDiese beiden nachfolgenden Punkte spielen eine sehr große Rolle für Sie als Geschädigter und als Verbraucher.
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Sie wollen vielleicht nach einer gewissen Zeit ein neues Fahrzeug kaufen, Ihr altes Fahrzeug in Zahlung geben oder gar auf den Privaten Markt anbieten. Ihren Pkw hatte einen Unfall, was ja nicht schlimmes ist, für Sie, aber Sie wollen gleichen Verkaufspreis erzielen, wie ein Unfallfreies Fahrzeuge, glauben Sie der Kunde kauft Ihr Fahrzeug mit einem Schaden, wenn er für das gleiche Geld ein Unfallfreies haben kann, nein und genau dafür ist die Merkantile Wertminderung gedacht um Ihnen den Ausgleich beim Verkauf zu ersetzen.
Dazu brauchen Sie aber einen freien, unabhängigen KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN der nicht mit den Versicherungen Vertraglich liiert ist. Den dieser „freie Sachverständige“ möchte ja auch weiterhin sein Auskommen haben und halten Sie sich vor den Organisationen fern, wie Dekra, KÜS, TÜV SSH, CarExpert etc.,
Fragen Sie einfach nach, das ist Ihr recht als Verbraucher und als Geschädigter und denken Sie immer daran,
„Wer zahlen muss, ist nicht Ihr Freund“ .
Den Sie haben das Recht auf ein rechtskonformes Gutachten wo alle Schadenpositionen auch erfasst sind, wo Ersatzteilaufschläge (UPE), Verbringungskosten, Farbangleich, Dichtungen, Kunststoffhalter erfasst sind, alle diese Positionen gehören in ein Gutachten, auch der Stundenverrechnungssatz IHRER WERKSTATT und nicht den Stundenverrechnungssatz der „Versicherungswerkstatt“
Je objektiver der Schaden bewertet ist, desto realistischer ist die Merkantile Wertminderung.

Umfang des Schaden
Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
Merkantile Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.

Deswegen lasse Sie sich nicht einwickeln von der netten stimmen der Callcentern der Versicherungen, die sind geschult und versprechen Ihnen sehr viel. Halten davon noch viel weniger.

Denn hier geht es nur um Profit, „Geiz ist Geil“ oder anders ausgedrückt minimaler Einsatz, maximaler Gewinn, einen Schadenanspruch von 5000€ für 4000€ abwickeln, ist 1000€ Gewinn für die Versicherung

Ihr freier KFZ-SACHVERSTÄNDIGER in Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen
Rainer Rossrucker