Ihre Rechte als Unfallgeschädigter bei einem Haftpflichtschaden
Sie sind unschuldig an einem Verkehrsunfall beteiligt, was nun? Nehmen Sie Ihre Rechte wahr, damit Sie nicht auf dem Ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben. Wir empfehlen dringend ein KFZ-Gutachten von einem unabhängigen KFZ-Gutachter.
Bestehen Sie auf einen KFZ-Sachverständigen ihrer Wahl!
Schadenshöhe und Schadensumfang sollten zur Beweissicherung von einem KFZ-Gutachter ihrer Wahl festgestellt und dokumentiert werden. Dies gilt sogar dann, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bereits ohne Ihre konkrete Zustimmung einen eigenen Sachverständigen eingeschaltet hat. Die dadurch entstehenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Nur durch ein KFZ-Gutachten eines freien Sachverständigen kann gewährleistet werden, dass Sie als Geschädigte so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Die Beweissicherung durch einen eigenen KFZ-Gutachter kann später bei einem Rechtstreit über den Unfallhergang oder bei Fragen der Reparaturdurchführung für Sie wichtig werden. Einwände der Versicherung des Unfallverursachers, zum Beispiel bei eventuellen Vorschäden, lassen sich durch ein eigenes KFZ-Gutachten entkräften. Desweiteren erhöht es die Chancen eventuell entstandene Ansprüche bezüglich Nutzungsausfall-Entschädigung oder Mietwagen erfolgreich vor Gericht durchzusetzen. Im Falle eines Weiterverkaufs des Unfallwagens können Sie den offenbarungspflichtigen Schaden anhand von Lichtbildern darstellen.
Lassen Sie Reparaturen bei einer Werkstatt ihres Vertrauens durchführen
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie auch das Recht der freien Werkstattwahl. Ob Sie sich für die langjährige Werkstatt Ihres Vertrauens oder für eine Vertragswerkstatt des Herstellers entscheiden liegt ganz bei Ihnen. Möchten Sie aus bestimmten Gründen den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht oder nur zum Teil instand setzen lassen, so haben Sie trotzdem das Recht, dass Ihnen der entstandene Schaden ersetzt wird. Im Falle einer solchen „fiktiven Abrechnung“ legen Sie dem Unfallgegner Ihr Gutachten vor und bekommen die Reparaturkosten, ohne Rechnung einer Werkstatt, erstattet.
Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und nutzen Sie die Möglichkeit einen unabhängigen KFZ-Gutachter zur Begutachtung Ihres KFZ nach einem Haftpflichtschaden.