KFZ-Gutachten mit Beweisfunktion
Gut zu wissen: Ein KFZ-Gutachten, das nach einem Unfall privat beauftragt und erstellt wurde, hat auch vor Gericht Bestand und Beweisfunktion. In den meisten Fällen – wenn die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist – werden Unfallschäden an KFZ rechtswirksam mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet und es kommt gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren. Im Streitfall, d.h. wenn eine Partei berechtigte Zweifel an der Schadensabwicklung anmeldet, wird ein Gericht mit der Klärung der Sachlage beauftragt. Vor Gericht gilt das privat in Auftrag gegebene Gutachten als beweiskräftig und wird zur Entscheidungsfindung herangezogen. Der gegnerischen Partei steht es natürlich frei, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben ODER, das Gutachten anzufechten, z.B. bei erheblichem Zweifel über die Schadenshöhe. Um eine neutrale Entscheidung treffen zu können, KANN das Gericht ein eigenes „Gerichtsgutachten“ in Auftrag geben, wofür ein vereidigter und öffentlich bestellter Gutachter hinzugezogen wird. Das Gericht ist zur Beauftragung eines Gerichtsgutachtens aber keineswegs verpflichtet und kann auf Basis des privat erstellten Gutachtens entscheiden.
Gerichtsgutachten vs. Unfallgutachten
Ein Gerichtsgutachten kann im Gegensatz zu privat beauftragten Schadens- oder Unfallgutachten NUR von einem öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen erstellt werden. Es wird direkt vom Gericht in Auftrag gegeben und dient bei Streitigkeiten nach einem KFZ-Unfall zur neutralen Beurteilung des Unfallhergangs und der Schuldfrage. Ein Unfallgutachten kann dennoch als Beweis und zur Urteilsfindung vor Gericht herangezogen werden. Haben Sie Zweifel an der Schadenshöhe oder an dem vom Gutachter des Unfallgegners erstellten Gutachten, dürfen und sollten Sie ein privates Gegengutachten in Auftrag geben, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Streitfall vor Gericht: Erstellung von Schadensgutachten
Kommt es nach einem Unfall zum Gerichtsverfahren, muss der Unfallgeschädigte den entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug plausibel benennen können und benötigt dafür eine verlässliche und fundierte Schadensdokumentation, sowie eine Einschätzung der Reparaturkosten. Als Laie muss man in einem solchen Fall einen KFZ-Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen, damit man es vor Gericht als Beweis anbringen kann.
Gutachten vom unabhängigen KFZ-Sachverständigen bei Gerichtsverfahren
Als unabhängiges Sachverständigen-Büro für KFZ-Gutachten erstellen wir im Raum Mannheim, Ludwigshafen, Worms, Speyer und Sinsheim Gutachten mit Beweisfunktion bei Streitfällen vor Gericht (Amtsgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht) nach einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug. Bestehen Sie unbedingt auf eine unabhängige Schadenseinschätzung und Dokumentation, damit Sie Ihre Rechte und vollumfänglichen Schadensersatz geltend machen können. Dabei unterstützen wir Sie als verlässliche Experten und mit langjähriger Erfahrung.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0172 – 622 219 8 oder per E-Mail an: info@gutachter-kfz-mannheim.de