Wann braucht man ein Unfallgutachten? Wer trägt die Kosten für die Gutachtenerstellung? Wer ist schuld am Unfall? Wie hoch ist der entstandene Schaden genau? Bekomme ich einen Ersatz für die Zeit, in der ich mein Auto nicht nutzen kann? Bis wann kann ich ein Gutachten beauftragen? Welche Sachverständigen arbeiten für meine Interessen?
Nach einem Unfall gibt es viele offene Fragen, wie es jetzt weiter geht. Doch den Kopf in den Sand stecken hilft nicht, man muss tätig werden, um sein Recht als Unfall-Geschädigter wahrzunehmen und gut aufpassen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Als Experten für Unfall- und Schadensgutachten informieren wir über Ihre Rechte und was Sie nicht versäumen sollten:
Ein Unfallgutachten braucht man immer dann, wenn nach einem Unfall der Schaden und die daraus folgenden Reparaturkosten genau eingeschätzt werden müssen oder wenn der Unfallhergang unklar ist. Ein Gutachten beauftragt sich nicht von selbst, es muss von Seiten der Unfallbeteiligten oder der Versicherung offiziell in Auftrag gegeben werden. Gerade wenn man selbst keine Schuld am Unfall trägt, sollte man immer auf ein Gutachten bestehen, auch wenn man von der Gegenseite gerne mal was anderes eingeredet bekommt. Handelt es sich jedoch nur um kleinere Schäden („Bagatellschäden“), die Reparaturkosten von 750.- EUR nicht überschreiten, sollte nur ein Kostenvoranschlag beauftragt werden und kein Gutachten, außer man möchte es selbst bezahlen. Denn liegt der Unfallschaden unter der Grenze von 750.- EUR, ist die gegnerische Versicherung NICHT verpflichtet, die Kosten für das Gutachten zu tragen. Bezahlt werden muss das Gutachten als Teil der Unfallkosten – vom Unfallverursacher. Und zwar unabhängig davon, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Der nächste Fallstrick: Bestehen Sie UNBEDINGT auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Auch hier werden einem oft falsche Informationen gegeben oder die gegnerische Versicherung versucht den eigenen Gutachter ins Boot zu holen. Als Unfallgeschädigter HABEN SIE DAS RECHT auf freie Gutachterwahl. Zu empfehlen sind freie und unabhängige Sachverständige, die in Ihrem Sinne und für Ihre Rechte arbeiten.