Im Straßenverkehr geht es oft hektisch zu, da kann es ganz schnell passieren, dass man in einen Unfall verwickelt wird.

Auch wenn man unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, hat man oftmals noch lange mit den Folgen zu kämpfen. Natürlich ist es am schlimmsten, wenn ein Unfall schlimme körperliche Folgen hat. Aber auch ein „reiner Blechschaden“ ohne Verletzte sorgt für viel Unmut, Kosten und Arbeit.

„Wer ist schuld?“, „Wer trägt die Kosten?“ und vor allem: „wer entscheidet, wie hoch der tatsächliche Schaden ist?“.

2014-07-22 09.30.41

Viele Autofahrer sind kurz nach einem Unfall oftmals noch so geschockt und verunsichert, dass sie gar nicht genau wissen, wie sie sich verhalten sollen. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich daher generell über seine Rechte informieren. So ist er im Falle einer unverschuldeten Unfallbeteiligung gewappnet.

Wenn Sie einen Schaden selbst verursachen, tritt Ihre Teil- oder Vollkasko-Versicherung in Kraft. Somit sind Sie Ihrer Versicherung gegenüber weisungsgebunden.

Ein Schaden, den der Unfallgegner verursacht hat, wird über dessen Versicherung abgewickelt. Trotzdem darf die gegnerische Versicherung nicht über die Unfallregulierung bestimmen. In jedem Fall sollte ein Sachverständiger die Schadenshöhe definieren. Der Geschädigte darf selbst entscheiden, welcher Kfz-Sachverständige seinen Schaden begutachtet. Dafür benötigt er keine Zustimmung der gegnerischen Versicherung.

Auch die Reparatur darf der Geschädigte in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen lassen. Es wird geraten, einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten hierfür sind auf jeden Fall von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Wichtig ist: Ruhe bewahren! Lassen Sie sich nicht übervorteilen und zu übereilten Schritten verleiten. Bestehen Sie auf einer vollständigen statt einer besonders schnellen Schadensregulierung.

Ihr KFZ-Sachverständiger Rainer Rossrucker unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Schadensfalles und rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.